Gesetze / VO (EU) 2018/273 · CELEX 02018R0273-20250604
Delegierte Verordnung (EU) 2018/273 der Kommission vom 11. Dezember 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Genehmigungssystems für Rebpflanzungen, der Weinbaukartei, der Begleitdokumente und der Zertifizierung, der Ein- und Ausgangsregister, der obligatorischen Meldungen, Mitteilungen und Veröffentlichung der mitgeteilten Informationen und zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die diesbezüglichen Kontrollen und Sanktionen sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 555/2008, (EG) Nr. 606/2009 und (EG) Nr. 607/2009 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 436/2009 und der Delegierten Verordnung (EU) 2015/560 der Kommission
56 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand
- Art 2 Begriffsbestimmungen
- Art 3 Vom Genehmigungssystem für Rebpflanzen ausgenommene Flächen
- Art 4 Kriterien für die Erteilung von Genehmigungen
- Art 5 Genehmigungen für vorgezogene Wiederbepflanzungen
- Art 6 Beschränkungen der Wiederbepflanzung
- Art 7 Mindestangaben in der Weinbaukartei
- Art 8 Allgemeine Vorschriften
- Art 9 Ausnahmen
- Art 10 Anerkannte Begleitdokumente
- Art 11 Bescheinigung des Ursprungs oder der Herkunft, der Eigenschaften, des Erntejahres bzw. der Keltertraubensorte und der g.U. oder g.g.A.
- Art 12 Zertifizierung ausgeführter Weinbauerzeugnisse
- Art 13 Als Ausfuhrnachweis dienende Dokumente
- Art 14 Beförderung nicht abgefüllter Weinbauerzeugnisse
- Art 15 Beförderung von Erzeugnissen aus Drittländern oder ursprünglich in ein Drittland ausgeführten Erzeugnissen aus der Union
- Art 16 Verweigerung der Annahme durch den Empfänger
- Art 17 Beglaubigung eines Begleitdokuments im Falle eines schweren Verstoßes
- Art 18 Maßnahmen bei nicht als schwerer Verstoß geltenden Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Begleitdokumente
- Art 19 Höhere Gewalt oder unvorhergesehene Ereignisse
- Art 20 Konformitätsbescheinigung für eingeführte Weinbauerzeugnisse
- Art 21 Ausnahmen
- Art 22 Vorschriften für die Ausstellung des Dokuments V I 1 und des Teildokuments V I 2
- Art 23 Verwendung des Dokuments V I 1 und der Teildokumente V I 2
- Art 24 Verwendung des Dokuments V I 1 bei indirekter Einfuhr
- Art 25 Sondervorschriften für die Zertifizierung bestimmter Weine
- Art 26 Vereinfachtes Verfahren
- Art 27 Elektronisches Dokument
- Art 28 Führung des Ein- und Ausgangsregisters
- Art 29 In das Register einzutragende Behandlungsarten
- Art 30 Nationale Vorschriften
- Art 31 Erzeugungsmeldungen
- Art 32 Bestandsmeldungen
- Art 33 Erntemeldungen
- Art 34 Verarbeitungs- oder Absatzmeldungen
- Art 35 Gemeinsame Bestimmungen
- Art 36 Allgemeine Grundsätze
- Art 37 Gemeinsame Kontrollbestimmungen
- Art 38 Kontrollierte Personen
- Art 39 Datenbank für Analysewerte von Isotopendaten
- Art 40 Zuständige Behörden und Kontaktstellen
- Art 41 Befugnisse der Bediensteten
- Art 42 Koordinierung der Kontrollen und Zugang zu den Informationen
- Art 43 Amtshilfe
- Art 44 Beweiskraft
- Art 45 Mitteilung des Verdachts auf Verstöße
- Art 46 Sanktionen und Wiedereinziehung von Kosten bei nicht genehmigten Anpflanzungen
- Art 47 Sanktionen betreffend Begleitdokumente und Dokumente V I 1 bei Verstoß gegen bestimmte Unionsvorschriften
- Art 48 Sanktionen bei Verstoß gegen die Verpflichtungen zur Führung von Ein- und Ausgangsregistern und zur Abgabe von Meldungen oder gegen Mitteilungspflichten
- Art 49 Außergewöhnliche Umstände und offensichtliche Fehler
- Art 50 Art und Typ der mitzuteilenden Informationen
- Art 51 Veröffentlichung der mitgeteilten Informationen
- Art 52 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 555/2008
- Art 53 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 606/2009
- Art 54 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 607/2009
- Art 55 Aufhebung
- Art 56 Inkrafttreten