Gesetze / VO (EU) 2016/399 · CELEX 02016R0399-20251012

Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) (kodifizierter Text)

58 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Gegenstand und Grundsätze
  2. Art 2 Begriffsbestimmungen
  3. Art 3 Anwendungsbereich
  4. Art 4 Grundrechte
  5. Art 5 Überschreiten der Außengrenzen
  6. Art 6 Einreisevoraussetzungen für Drittstaatsangehörige
  7. Art 6a Drittstaatsangehörige, deren Daten in das EES einzugeben sind
  8. Art 7 Durchführung von Grenzübertrittskontrollen
  9. Art 8 Grenzübertrittskontrollen von Personen
  10. Art 8a Verwendung von Self-Service-Systemen zur Vorabeingabe von Daten in das EES
  11. Art 8b Verwendung von Self-Service-Systemen und e-Gates beim Grenzübertritt von Personen, deren Grenzübertritt im EES zu erfassen ist
  12. Art 8c Standards für automatisierte Grenzkontrollsysteme
  13. Art 8d Nationale Erleichterungsprogramme
  14. Art 9 Lockerung der Grenzübertrittskontrollen
  15. Art 10 Einrichtung getrennter Kontrollspuren und Beschilderung
  16. Art 11 Abstempeln der Reisedokumente
  17. Art 12 Annahme hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen für die Dauer eines Kurzaufenthalts
  18. Art 12a Übergangszeitraum und Übergangsmaßnahmen
  19. Art 13 Grenzüberwachung
  20. Art 14 Einreiseverweigerung
  21. Art 15 Personal und finanzielle Mittel für Grenzkontrollen
  22. Art 16 Durchführung von Grenzkontrollen
  23. Art 17 Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
  24. Art 18 Gemeinsame Kontrollen
  25. Art 19 Sonderbestimmungen für die unterschiedlichen Grenzarten und die für das Überschreiten der Außengrenzen genutzten unterschiedlichen Fortbewegungsmittel
  26. Art 20 Sonderbestimmungen für die Kontrolle von bestimmten Personengruppen
  27. Art 21 Maßnahmen an Außengrenzen und Unterstützung durch die Agentur
  28. Art 21a Vorübergehende Beschränkungen für Reisen in die Union
  29. Art 22 Überschreiten der Binnengrenzen
  30. Art 23 Kontrollen innerhalb des Hoheitsgebiets
  31. Art 23a Verfahren zur Überstellung von in Binnengrenzgebieten aufgegriffenen Personen
  32. Art 24 Beseitigung von Verkehrshindernissen an den Straßenübergängen der Binnengrenzen
  33. Art 25 Allgemeiner Rahmen für die vorübergehende Wiedereinführung oder Verlängerung von Kontrollen an den Binnengrenzen
  34. Art 25a Verfahren für Fälle, die Maßnahmen aufgrund unvorhersehbarer oder vorhersehbarer Ereignisse erfordern
  35. Art 26 Kriterien für die vorübergehende Wiedereinführung und Verlängerung von Kontrollen an den Binnengrenzen
  36. Art 27 Mitteilung über die vorübergehende Wiedereinführung oder Verlängerung von Kontrollen an den Binnengrenzen und Risikobewertung
  37. Art 27a Konsultation der Mitgliedstaaten und Stellungnahme der Kommission
  38. Art 28 Spezifischer Mechanismus, wenn eine gesundheitliche Notlage großen Ausmaßes das Funktionieren des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen insgesamt gefährdet
  39. Art 29 Besonderes Verfahren im Falle außergewöhnlicher Umstände, unter denen das Funktionieren des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen insgesamt gefährdet ist
  40. Art 30 Kriterien für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen im Falle außergewöhnlicher Umstände, unter denen das Funktionieren des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen insgesamt gefährdet ist
  41. Art 31 Unterrichtung des Europäischen Parlaments und des Rates
  42. Art 32 Anwendbare Bestimmungen bei Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen
  43. Art 33 Bericht über die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen
  44. Art 34 Unterrichtung der Öffentlichkeit
  45. Art 35 Vertraulichkeit
  46. Art 36 Änderung der Anhänge
  47. Art 37 Ausübung der Befugnisübertragung
  48. Art 37a Dringlichkeitsverfahren
  49. Art 38 Ausschussverfahren
  50. Art 39 Mitteilungen
  51. Art 40 Kleiner Grenzverkehr
  52. Art 41 Ceuta und Melilla
  53. Art 42 Mitteilung von Informationen durch die Mitgliedstaaten
  54. Art 42a Übergangsmaßnahmen für die Mitgliedstaaten, die noch nicht am Betrieb des EES beteiligt sind
  55. Art 42b Mitteilung von Grenzregionen
  56. Art 43 Evaluierungsmechanismus
  57. Art 44 Aufhebungen
  58. Art 45 Inkrafttreten