Gesetze / VO (EU) 2016/399

VO (EU) 2016/399

Art 44 Aufhebungen

Stand: 02.10.2026

Die Verordnung (EG) Nr. 562/2006 wird aufgehoben.

Bezugnahmen auf die gestrichenen Artikel und die aufgehobenen Rechtsakte gelten als Bezugnahmen auf diese Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang X zu lesen.

←Art 43 →Art 45