§ 211 Mord
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/211#abs-1 (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/211#abs-2 (2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Wird zitiert von 1.523 Entscheidungen zu § 211 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 21.06.1977 – 1 BvL 14/76Strafrecht: Vereinbarkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes mit dem Grundgesetz KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 39
- BVerfG, 03.06.1992 – 2 BvR 1041/88, 2 BvR 78/89Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer wegen Mordes verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe zur BewährungZitiert von 103
- LG Paderborn, 05.10.2018 – 1 Ks 53/16
- BGH, 09.11.1951 – 2 StR 296/51Zitiert von 1
- LG Heilbronn, 22.04.2024 – 2 KLs 35 Js 5260/23
- BVerfG, 07.10.2008 – 2 BvR 578/07Zitiert von 7
Zuletzt entschieden
- BGH, 13.08.2026 – AK 34 + 35/26, AK 34/26, AK 35/26Haftprüfung: Fortdauer der Untersuchungshaft wegen dringenden Tatverdachts der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 04.08.2026 – StB 46/26Fortdauer der Untersuchungshaft: Wahrung des Beschleunigungsgebots bei langjährigem Vollzug durch Durchführung umfangreicher Selbstleseverfahren KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 16.07.2026 – 5 StR 125/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 211 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.