Gesetze / Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz
SGleiG§ 8 Auswahlentscheidungen beim beruflichen Aufstieg
Sind Frauen in einzelnen Bereichen unterrepräsentiert, sind sie beim beruflichen Aufstieg bei gleicher Qualifikation bevorzugt zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für Berufungen in das Dienstverhältnis, Umwandlungen des Dienstverhältnisses, Beförderungen, Laufbahnwechsel und für förderliche Verwendungsentscheidungen. Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. § 7 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu § 8 SGleiG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerwG, 25.05.2023 – 1 WB 25/22Konkurrentenstreit; "wünschenswerte" Anforderungskriterien; Förderung von SoldatinnenZitiert von 13
- BVerwG, 01.03.2018 – 1 WB 40/17Zur Relevanz von Gleichstellungsaspekten bei QuerversetzungenZitiert von 29
- BVerwG, 10.10.2022 – 1 W-VR 17.22Konkurrentenstreit: Fehlen eines Anordnungsgrundes bei Versetzung des Antragstellers auf einen höherwertigen Dienstposten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 30.09.2020 – 1 WB 11/20Konkurrentenstreit um einen förderlichen Dienstposten; StichentscheidZitiert von 2
- BVerwG, 12.05.2020 – 1 WDS-VR 4.20Vorläufiger Rechtsschutz im wehrrechtlichen Konkurrentenstreit; Voraussetzungen eines Anordnungsgrundes durch Erfahrungsvorsprung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.