Gesetze / RL 2014/26/EU · CELEX 32014L0026
Richtlinie 2014/26/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt
45 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand
- Art 2 Geltungsbereich
- Art 3 Begriffsbestimmungen
- Art 4 Allgemeine Grundsätze
- Art 5 Rechte der Rechtsinhaber
- Art 6 Mitgliedschaftsbedingungen von Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung
- Art 7 Rechte von Rechtsinhabern, die nicht Mitglied der Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung sind
- Art 8 Mitgliederhauptversammlung der Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung
- Art 9 Aufsichtsfunktion
- Art 10 Pflichten der die Geschäfte der Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung führenden Personen
- Art 11 Einziehung und Verwendung der Einnahmen aus den Rechten
- Art 12 Abzüge
- Art 13 Verteilung an die Rechtsinhaber
- Art 14 Auf der Grundlage von Repräsentationsvereinbarungen wahrgenommene Rechte
- Art 15 Abzüge und Zahlungen bei Repräsentationsvereinbarungen
- Art 16 Lizenzvergabe
- Art 17 Pflichten der Nutzer
- Art 18 Informationen an Rechtsinhaber über die Wahrnehmung ihrer Rechte
- Art 19 Informationen an andere Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung über die Wahrnehmung von Rechten auf der Grundlage von Repräsentationsvereinbarungen
- Art 20 Informationen an Rechtsinhaber, andere Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung und Nutzer auf Anfrage
- Art 21 Informationen für die Öffentlichkeit
- Art 22 Jährlicher Transparenzbericht
- Art 23 Vergabe von Mehrgebietslizenzen im Binnenmarkt
- Art 24 Kapazitäten zur Abwicklung von Mehrgebietslizenzen
- Art 25 Transparenz von Informationen über gebietsübergreifende Repertoires
- Art 26 Korrektheit der Informationen über gebietsübergreifende Repertoires
- Art 27 Korrekte und zügige Meldung und Rechnungsstellung
- Art 28 Ordnungsgemäße und unverzügliche Ausschüttung an die Rechtsinhaber
- Art 29 Verträge zwischen Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung zur Vergabe von Mehrgebietslizenzen
- Art 30 Pflicht zur Repräsentation anderer Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung bei der Mehrgebietslizenzierung
- Art 31 Zugang zur Mehrgebietslizenzierung
- Art 32 Ausnahme für Online-Rechte an Musikwerken für Hörfunk- und Fernsehprogramme
- Art 33 Beschwerdeverfahren
- Art 34 Alternative Streitbeilegungsverfahren
- Art 35 Streitbeilegung
- Art 36 Einhaltung
- Art 37 Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden
- Art 38 Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Mehrgebietslizenzen
- Art 39 Meldung der Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung
- Art 40 Bericht
- Art 41 Sachverständigengruppe
- Art 42 Schutz personenbezogener Daten
- Art 43 Umsetzung
- Art 44 Inkrafttreten
- Art 45 Adressaten