Gesetze / RL 2014/26/EU · CELEX 32014L0026

Richtlinie 2014/26/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt

45 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Gegenstand
  2. Art 2 Geltungsbereich
  3. Art 3 Begriffsbestimmungen
  4. Art 4 Allgemeine Grundsätze
  5. Art 5 Rechte der Rechtsinhaber
  6. Art 6 Mitgliedschaftsbedingungen von Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung
  7. Art 7 Rechte von Rechtsinhabern, die nicht Mitglied der Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung sind
  8. Art 8 Mitgliederhauptversammlung der Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung
  9. Art 9 Aufsichtsfunktion
  10. Art 10 Pflichten der die Geschäfte der Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung führenden Personen
  11. Art 11 Einziehung und Verwendung der Einnahmen aus den Rechten
  12. Art 12 Abzüge
  13. Art 13 Verteilung an die Rechtsinhaber
  14. Art 14 Auf der Grundlage von Repräsentationsvereinbarungen wahrgenommene Rechte
  15. Art 15 Abzüge und Zahlungen bei Repräsentationsvereinbarungen
  16. Art 16 Lizenzvergabe
  17. Art 17 Pflichten der Nutzer
  18. Art 18 Informationen an Rechtsinhaber über die Wahrnehmung ihrer Rechte
  19. Art 19 Informationen an andere Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung über die Wahrnehmung von Rechten auf der Grundlage von Repräsentationsvereinbarungen
  20. Art 20 Informationen an Rechtsinhaber, andere Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung und Nutzer auf Anfrage
  21. Art 21 Informationen für die Öffentlichkeit
  22. Art 22 Jährlicher Transparenzbericht
  23. Art 23 Vergabe von Mehrgebietslizenzen im Binnenmarkt
  24. Art 24 Kapazitäten zur Abwicklung von Mehrgebietslizenzen
  25. Art 25 Transparenz von Informationen über gebietsübergreifende Repertoires
  26. Art 26 Korrektheit der Informationen über gebietsübergreifende Repertoires
  27. Art 27 Korrekte und zügige Meldung und Rechnungsstellung
  28. Art 28 Ordnungsgemäße und unverzügliche Ausschüttung an die Rechtsinhaber
  29. Art 29 Verträge zwischen Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung zur Vergabe von Mehrgebietslizenzen
  30. Art 30 Pflicht zur Repräsentation anderer Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung bei der Mehrgebietslizenzierung
  31. Art 31 Zugang zur Mehrgebietslizenzierung
  32. Art 32 Ausnahme für Online-Rechte an Musikwerken für Hörfunk- und Fernsehprogramme
  33. Art 33 Beschwerdeverfahren
  34. Art 34 Alternative Streitbeilegungsverfahren
  35. Art 35 Streitbeilegung
  36. Art 36 Einhaltung
  37. Art 37 Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden
  38. Art 38 Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Mehrgebietslizenzen
  39. Art 39 Meldung der Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung
  40. Art 40 Bericht
  41. Art 41 Sachverständigengruppe
  42. Art 42 Schutz personenbezogener Daten
  43. Art 43 Umsetzung
  44. Art 44 Inkrafttreten
  45. Art 45 Adressaten