Art 40 Bericht
Stand: 02.10.2026
Bis zum 10. April 2021 bewertet die Kommission die Anwendung dieser Richtlinie und legt dem Europäischen Parlament sowie dem Rat einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie. Dieser Bericht enthält eine Bewertung der Auswirkungen dieser Richtlinie, was länderübergreifende Dienste, die kulturelle Vielfalt, die Beziehungen zwischen den Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung und den Nutzern und die Tätigkeiten außerhalb der Union ansässiger Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung innerhalb der Union anbelangt, sowie erforderlichenfalls über die Notwendigkeit einer Überarbeitung vor. Gegebenenfalls fügt die Kommission ihrem Bericht einen Legislativvorschlag bei.