§ 3 Zollflugplätze
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZollV/3#abs-1 (1) Die Zollflugplätze werden im Bundesanzeiger bekanntgegeben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZollV/3#abs-2 (2) Ist ein von einem Zollflugplatz unmittelbar aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausfliegendes Luftfahrzeug infolge eines unvorhersehbaren Ereignisses oder höherer Gewalt außerhalb eines Zollflugplatzes gelandet, so darf der Weiterflug aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft von diesem Landeplatz nur fortgesetzt werden, wenn die Ladung unverändert ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZollV/3#abs-3 (3) Unmittelbar aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausfliegende Luftfahrzeuge sind vom Zollflugplatzzwang befreit, wenn die Luftfahrzeuge und die beförderten Waren als im Sinne der Artikel 231 und 232 Abs. 2 der Durchführungsverordnung zum Zollkodex angemeldet gelten und Verbote und Beschränkungen nicht entgegenstehen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ZollV/3#abs-4 (4) Für die Befreiung vom Zollflugplatzzwang gilt § 2 Abs. 3 sinngemäß.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 3 ZollV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- FG Baden-Württemberg, 28.03.2006 – 11 K 386/04
- BFH, 28.09.2010 – VII R 45/09Zollflugplatzzwang - Bestimmung eines Flugplatzes als Zollflugplatz - Entscheidung, welcher Flugplatz in die Liste der Zollflugplätze aufzunehmen ist, als Ermessensentscheidung - Gerichtliche Überprüfung einer Ermessensentscheidung - Keine Bindung des BFH an ins Blaue hinein getroffene Feststellungen des FGZitiert von 2
- BVerfG, 31.08.2009 – 1 BvR 3275/07Bestimmung eines Flughafens zum Zollflugplatz: Berufsregelnde Tendenz der Entscheidung für den Flughafenbetrieb Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
- BFH, 10.10.2007 – VII R 36/06Zitiert von 9
- BVerfG, 10.04.2012 – 1 BvR 100/11Nichtannahmebeschluss: Vorgaben für Entscheidung der Zollverwaltung über Aufnahme eine Flugplatzes in Liste der Zollflugplätze hinreichend bestimmt - keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen angegriffene Entscheidung des BFH
- BFH, 31.01.2005 – VII R 33/04Zitiert von 11
Zuletzt entschieden
- FG Hamburg, 04.05.2020 – 4 V 28/20Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 ZollV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
22.12.1994 Ausfertigung
§ 3 geändert und eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 1994 (BGBl. I 3978)
BGBl. 1994 I S. 3978
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.