§ 3 Zollflugplätze
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 7
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- FG Baden-Württemberg, 28.03.2006 – 11 K 386/04
- BFH, 28.09.2010 – VII R 45/09Zollflugplatzzwang - Bestimmung eines Flugplatzes als Zollflugplatz - Entscheidung, welcher Flugplatz in die Liste der Zollflugplätze aufzunehmen ist, als Ermessensentscheidung - Gerichtliche Überprüfung einer Ermessensentscheidung - Keine Bindung des BFH an ins Blaue hinein getroffene Feststellungen des FGZitiert von 2
- BVerfG, 31.08.2009 – 1 BvR 3275/07Zitiert von 24
- BFH, 10.10.2007 – VII R 36/06Zitiert von 9
- BVerfG, 10.04.2012 – 1 BvR 100/11Nichtannahmebeschluss: Vorgaben für Entscheidung der Zollverwaltung über Aufnahme eine Flugplatzes in Liste der Zollflugplätze hinreichend bestimmt - keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen angegriffene Entscheidung des BFH
- BFH, 31.01.2005 – VII R 33/04Zitiert von 11
Zuletzt entschieden
- FG Hamburg, 04.05.2020 – 4 V 28/20Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 ZollV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZollV/3#abs-1 (1) Die Zollflugplätze werden im Bundesanzeiger bekanntgegeben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZollV/3#abs-2 (2) Ist ein von einem Zollflugplatz unmittelbar aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausfliegendes Luftfahrzeug infolge eines unvorhersehbaren Ereignisses oder höherer Gewalt außerhalb eines Zollflugplatzes gelandet, so darf der Weiterflug aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft von diesem Landeplatz nur fortgesetzt werden, wenn die Ladung unverändert ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZollV/3#abs-3 (3) Unmittelbar aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausfliegende Luftfahrzeuge sind vom Zollflugplatzzwang befreit, wenn die Luftfahrzeuge und die beförderten Waren als im Sinne der Artikel 231 und 232 Abs. 2 der Durchführungsverordnung zum Zollkodex angemeldet gelten und Verbote und Beschränkungen nicht entgegenstehen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ZollV/3#abs-4 (4) Für die Befreiung vom Zollflugplatzzwang gilt § 2 Abs. 3 sinngemäß.