Gesetze / Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
ZVG§ 80
Stand: 10.06.2019
Vorgänge in dem Versteigerungstermin, die nicht aus dem Protokoll ersichtlich sind, werden bei der Entscheidung über den Zuschlag nicht berücksichtigt.
Wird zitiert von 21 Entscheidungen zu § 80 ZVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Bochum, 14.03.2013 – I-7 T 450/12
- BGH, 30.10.2008 – V ZB 41/08Zitiert von 8
- LG Karlsruhe, 18.09.2012 – 11 T 199/12
- AG Wolfratshausen, 18.11.2022 – 2 K 19/21Zitiert von 1
- LG Nürnberg-Fürth, 23.05.2022 – 11 T 1500/22
- BVerfG, 09.10.2024 – 2 BvR 536/24Stattgebender Kammerbeschluss: Zuschlagserteilung in Zwangsversteigerung verschafft Eigentumsposition iSd Art 14 GG - Art 14 GG gebietet bei Eingriffen in das Eigentumsgrundrecht effektiven Rechtsschutz und ein faires Verfahren - hier: Verletzung von Art 14 Abs 1 S 1 GG durch Aufhebung eines im Rahmen einer Zwangsversteigerung erteilten Zuschlags im BeschwerdeverfahrenZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- LG Freiburg, 02.07.2026 – 4 T 16/26Zwangsversteigerung: Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Anfechtung von Willenserklärungen gemäß den §§ 119 ff. BGB auf das Gebot Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 18.07.2024 – V ZB 43/23Gebot fairer Verfahrensführung bei Versteigerungsverfahren mit abschreckenden Äußerungen eines MiteigentümersZitiert von 2
- BGH, 15.02.2024 – V ZB 44/23Widerrufbarkeit einer Rücknahme des VersteigerungsantragsZitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 80 ZVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.