Gesetze / Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
ZVG§ 80
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 20 Entscheidungen zu § 80 ZVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LG Bochum, 14.03.2013 – I-7 T 450/12
- BGH, 30.10.2008 – V ZB 41/08Zitiert von 8
- LG Karlsruhe, 18.09.2012 – 11 T 199/12
- AG Wolfratshausen, 18.11.2022 – 2 K 19/21Zitiert von 1
- LG Nürnberg-Fürth, 23.05.2022 – 11 T 1500/22
- BVerfG, 09.10.2024 – 2 BvR 536/24Stattgebender Kammerbeschluss: Zuschlagserteilung in Zwangsversteigerung verschafft Eigentumsposition iSd Art 14 GG - Art 14 GG gebietet bei Eingriffen in das Eigentumsgrundrecht effektiven Rechtsschutz und ein faires Verfahren - hier: Verletzung von Art 14 Abs 1 S 1 GG durch Aufhebung eines im Rahmen einer Zwangsversteigerung erteilten Zuschlags im BeschwerdeverfahrenZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BGH, 18.07.2024 – V ZB 43/23Gebot fairer Verfahrensführung bei Versteigerungsverfahren mit abschreckenden Äußerungen eines MiteigentümersZitiert von 2
- BGH, 15.02.2024 – V ZB 44/23Widerrufbarkeit einer Rücknahme des VersteigerungsantragsZitiert von 4
- LG Rottweil, 14.06.2023 – 1 T 74/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 80 ZVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Vorgänge in dem Versteigerungstermin, die nicht aus dem Protokoll ersichtlich sind, werden bei der Entscheidung über den Zuschlag nicht berücksichtigt.