Gesetze / Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
ZVG§ 78
Stand: 10.06.2019
Vorgänge in dem Termin, die für die Entscheidung über den Zuschlag oder für das Recht eines Beteiligten in Betracht kommen, sind durch das Protokoll festzustellen; bleibt streitig, ob oder für welches Gebot der Zuschlag zu erteilen ist, so ist das Sachverhältnis mit den gestellten Anträgen in das Protokoll aufzunehmen.
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Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Rottweil, 14.06.2023 – 1 T 74/23
- BVerfG, 09.10.2024 – 2 BvR 536/24Stattgebender Kammerbeschluss: Zuschlagserteilung in Zwangsversteigerung verschafft Eigentumsposition iSd Art 14 GG - Art 14 GG gebietet bei Eingriffen in das Eigentumsgrundrecht effektiven Rechtsschutz und ein faires Verfahren - hier: Verletzung von Art 14 Abs 1 S 1 GG durch Aufhebung eines im Rahmen einer Zwangsversteigerung erteilten Zuschlags im BeschwerdeverfahrenZitiert von 3
- BGH, 01.07.2010 – V ZB 94/10Zwangsversteigerungsverfahren: Behandlung eines Verzichts auf EinzelausgeboteZitiert von 11
- BGH, 30.10.2008 – V ZB 41/08Zitiert von 8
- FG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 – 15 K 4320/10Zitiert von 1
- LG Bochum, 14.03.2013 – I-7 T 450/12
Zuletzt entschieden
- LG Freiburg, 02.07.2026 – 4 T 16/26Zwangsversteigerung: Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Anfechtung von Willenserklärungen gemäß den §§ 119 ff. BGB auf das Gebot Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 06.06.2013 – V ZB 7/12Zwangsversteigerungsverfahren: Anmeldung eines Mietrechts ohne Glaubhaftmachung; Ermessen des VollstreckungsgerichtsZitiert von 2
- BGH, 19.11.2009 – V ZB 118/09Zitiert von 4
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