Gesetze / Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
ZVG§ 110
Stand: 10.06.2019
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Nach Gewicht
- BGH, 24.05.2012 – IX ZR 175/11Grundstückszwangsversteigerung: Gesetzliche Fälligkeitsfrist eines Erschließungsbeitrags; Anrecht aus einem vorgemerkten bedingten Auflassungsanspruch eines Wiederkaufsberechtigten; Verjährung der Ausübung des Wiederkaufsrechts und des Herausgabeanspruchs des Wiederkäufers nach der AusübungZitiert von 2
- BVerfG, 26.10.2011 – 2 BvR 1856/10Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch unvertretbare Anwendung des Verfahrensrechts im Zwangsversteigerungsverfahren - Zur Notwendigkeit eines gerichtlichen Hinweises auf Erfordernis der Forderungsanmeldung nach § 9 Nr 2 ZVG, wenn nicht bereits im Zuschlagsversagungsantrag eine konkludente Anmeldung gesehen wirdZitiert von 1
- BGH, 08.12.2017 – V ZR 82/17Zwangsversteigerung in das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers: Pflicht des Verwalters zur Anmeldung der bevorrechtigten Hausgeldansprüche im ZwangsversteigerungsverfahrenZitiert von 2
- BGH, 03.04.2014 – V ZB 41/13Zwangsversteigerungsverfahren: Anforderungen an die Bekanntmachung der Terminsbestimmung durch Veröffentlichung im InternetZitiert von 3
- BGH, 16.10.2008 – V ZB 48/08Zitiert von 4
- BGH, 01.02.2007 – V ZB 80/06Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- OLG Celle, 14.07.2010 – 3 U 23/10Zitiert von 1
- OVG NRW, 27.03.2007 – 20 A 1861/05Zitiert von 2
- BGH, 24.11.2005 – V ZB 95/05
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 110 ZVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
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