Gesetze / Gesetz, betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung
ZPOEG§ 47 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
Stand: 01.01.2026
Die §§ 511, 544 und 567 der Zivilprozessordnung sind in ihrer bis einschließlich 31. Dezember 2025 geltenden Fassung weiter anzuwenden, wenn
1.
die anzufechtende Entscheidung bis einschließlich 31. Dezember 2025 verkündet oder, wenn eine Verkündung nicht stattgefunden hat, der Geschäftsstelle übergeben worden ist oder
2.
die mündliche Verhandlung, auf die die anzufechtende Entscheidung ergeht, bis einschließlich 31. Dezember 2025 geschlossen worden ist; in schriftlichen Verfahren tritt an die Stelle des Schlusses der mündlichen Verhandlung der Zeitpunkt, bis zu dem Schriftsätze eingereicht werden konnten.
Wird zitiert von 20 Entscheidungen zu § 47 ZPOEG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 21.07.2026 – VI ZR 33/26(Anwendung der Übergangsvorschrift des § 47 EGZPO auf Zurückweisungsbeschlüsse nach § 522 Abs. 2 ZPO)
- BGH, 16.09.2026 – IV ZB 4/26Pflichtteilsrecht: Wert des Beschwerdegegenstands bei Verurteilung des Erben zur Auskunftserteilung im Stufenverfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 01.09.2026 – VIII ZR 16/26Mietrecht: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Härtefallprüfung nach § 574 BGB durch unterlassene Einholung eines Sachverständigengutachtens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 18.08.2026 – VIII ZB 82/25Berufungsbeschwer: Bemessung des Werts einer Klage auf Auskunft und Belegeinsicht bezüglich einer Betriebskostenabrechnung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 10.07.2026 – V ZR 205/25Nichtzulassungsbeschwerde: Unzulässigkeit wegen Nichterreichens der Wertgrenze bei Unterlassung der Beeinträchtigung eines Wege- und Durchfahrtrechts Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 07.07.2026 – VIII ZR 329/25
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 21.07.2026 – 6 U 36/26Zivilprozessrecht: Unzulässigkeit der Berufung wegen Nichterreichung des Mindestbeschwerdewertes bei einer Verurteilung zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 18.06.2026 – V ZR 116/25
- OLG Schleswig, 18.06.2026 – 9 U 9/26Streitwertfestsetzung im Berufungsverfahren: Nichtberücksichtigung eines eingeschränkten Berufungsantrags bei fehlender Ausrichtung auf die Durchführung des Rechtsmittels Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 47 ZPOEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.