Gesetze / Zivilprozessordnung

ZPO

§ 3 Wertfestsetzung nach freiem Ermessen

Stand: 10.06.2019

Bund10.244 Entscheidungen

Der Wert wird von dem Gericht nach freiem Ermessen festgesetzt; es kann eine beantragte Beweisaufnahme sowie von Amts wegen die Einnahme des Augenscheins und die Begutachtung durch Sachverständige anordnen.

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