§ 511 Statthaftigkeit der Berufung
Stand: 01.01.2026
Wird zitiert von 3.751 Entscheidungen zu § 511 ZPO →
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Nach Gewicht
- BVerfG, 04.07.2017 – 2 BvR 2157/15Nichtannahmebeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Nichtzulassung der zivilprozessualen Berufung trotz Vorliegens der Voraussetzungen für Grundsatz- sowie für Divergenzzulassung (hier: bzgl der Beweislastverteilung bei Abtretung einer nicht beglichenen Forderung eines Unfallsachverständigen, sowie zur Anwendung der Bestimmungen des JVEG als Orientierungshilfe bei der Schätzung der tatsächlich erforderlichen Nebenkosten gem § 287 ZPO) - Annahme jedoch nach höchstrichterlicher Klärung nicht mehr angezeigtZitiert von 12
- BGH, 30.01.2018 – VIII ZB 57/16Statthaftigkeit der Berufung: Wert des Beschwerdegegenstandes bei abgewiesener Klage des Wohnraummieters gegen den Vermieter auf Zustimmung zur Tierhaltung; Erforderlichkeit einer EinzelfallprüfungZitiert von 8
- BGH, 22.02.2024 – III ZB 65/23Nachholung von Entscheidung über BerufungszulassungZitiert von 3
- BGH, 14.11.2007 – VIII ZR 340/06Wohnraummiete: Unwirksamkeit einer formularmäßigen Zustimmungsklausel für jede Tierhaltung mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 66
- BGH, 23.05.2023 – VIII ZB 16/22Zulässigkeit der Berufung: Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands bei Abweisung der Vollstreckungsabwehrklage gegen einen auf Gewährung des Zutritts zur Mietwohnung und auf Duldung der Durchführung von Prüf- und Reparaturarbeiten gerichteten VollstreckungstitelZitiert von 3
- BAG, 25.01.2017 – 4 AZR 519/15Nachträgliche Entscheidung über Berufungszulassung durch das LAGZitiert von 27
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 05.08.2026 – 2 BvR 226/26Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch nicht nachvollziehbares Übergehen von unstreitigem Vorbringen im Zivilprozess
- AG Wuppertal, 28.05.2026 – 33 C 159/25
- OLG Brandenburg, 18.05.2026 – 2 U 53/25Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 511 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/511#abs-1 (1) Die Berufung findet gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile der Amts- und Landgerichte statt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/511#abs-2 (2) Die Berufung ist nur zulässig, wenn
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/511#abs-3 (3) Der Berufungskläger hat den Wert nach Absatz 2 Nr. 1 glaubhaft zu machen; zur Versicherung an Eides statt darf er nicht zugelassen werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/511#abs-4 (4) Das Gericht des ersten Rechtszuges lässt die Berufung zu, wenn
Das Berufungsgericht ist an die Zulassung gebunden.