§ 93 Kosten bei sofortigem Anerkenntnis
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1.636
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LG Mannheim, 09.06.2009 – 2 O 200/08
- OLG Bremen, 29.05.2018 – 1 W 11/18Zitiert von 1
- OLG Stuttgart, 16.08.2024 – 3 W 31/24Zitiert von 1
- BGH, 16.01.2020 – V ZB 93/18Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis: Anerkennung nach Verstreichenlassen der Klageerwiderungsfrist bei in unschlüssiger Weise erhobener KlageZitiert von 13
- BPatG, 11.11.2021 – 30 W (pat) 805/20Designnichtigkeitsverfahren – Kostengrundentscheidung – Zur Entscheidung über die Kostentragungspflicht – Unterliegensprinzip – einseitige Erledigungserklärung
- BPatG, 24.11.2016 – 30 W (pat) 801/15Designbeschwerdeverfahren – Nichtigkeitsverfahren – "Glasmagnettafel" – Beschwerde gegen Kostenentscheidung – zur Statthaftigkeit der isolierten Beschwerde gegen die Kostenentscheidung – zur Kostentragung bei fehlendem Widerspruch gegen den Löschungsantrag – fehlende Nennung von Gründen, warum keine Veranlassung zur Stellung eines Nichtigkeitsantrags gegeben wurde – Anwendung des UnterliegensprinzipsZitiert von 6
Zuletzt entschieden
- BGH, 28.07.2026 – KZR 11/24 · Rundholz BW
- BPatG, 01.07.2026 – 3 Ni 3/26 (EP)
- BAG, 12.05.2026 – 3 AZR 127/25Betriebsrente - Anpassung - Antragsgrundsatz - Auslegung einer Betriebsvereinbarung
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 93 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt.