§ 99 Anfechtung von Kostenentscheidungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 483
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Karlsruhe, 07.02.2022 – 6 W 39/21
- BGH, 22.10.2015 – V ZB 93/13Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde bei „eingeschränktem Anerkenntnis“; Veranlassung zur Klageerhebung bei Geltendmachung eines ZurückbehaltungsrechtsZitiert von 19
- OLG Schleswig, 10.09.2025 – 3 U 16/25
- OLG Stuttgart, 26.11.2024 – 10 U 94/24
- OLG Karlsruhe, 15.09.2017 – 6 W 31/17Zitiert von 2
- BGH, 26.03.2015 – III ZB 80/13Änderungsbeschluss hinsichtlich der Kosten des Berufungsverfahrens: Isolierte Anfechtbarkeit; Behandlung einer zugelassenen RechtsbeschwerdeZitiert von 7
Zuletzt entschieden
- BGH, 20.05.2026 – XII ZB 84/26Zulässigkeit einer Beschwerde gegen im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger ergangenen Festsetzungsbeschluss
- OLG Düsseldorf, 12.03.2026 – 12 U 50/25
- OLG Brandenburg, 10.03.2026 – 3 U 136/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 99 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/99#abs-1 (1) Die Anfechtung der Kostenentscheidung ist unzulässig, wenn nicht gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/99#abs-2 (2) Ist die Hauptsache durch eine auf Grund eines Anerkenntnisses ausgesprochene Verurteilung erledigt, so findet gegen die Kostenentscheidung die sofortige Beschwerde statt. Dies gilt nicht, wenn der Streitwert der Hauptsache den in § 511 genannten Betrag nicht übersteigt. Vor der Entscheidung über die Beschwerde ist der Gegner zu hören.