Gesetze / Zivilprozessordnung

ZPO

§ 925 Entscheidung nach Widerspruch

Stand: 10.06.2019

Bund184 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/925#abs-1 (1) Wird Widerspruch erhoben, so ist über die Rechtmäßigkeit des Arrestes durch Endurteil zu entscheiden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/925#abs-2 (2) Das Gericht kann den Arrest ganz oder teilweise bestätigen, abändern oder aufheben, auch die Bestätigung, Abänderung oder Aufhebung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen.

§ 924 § 926