Gesetze / Zivilprozessordnung

ZPO

§ 939 Aufhebung gegen Sicherheitsleistung

Stand: 10.06.2019

Bund21 Entscheidungen

Nur unter besonderen Umständen kann die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung gegen Sicherheitsleistung gestattet werden.

§ 938 § 940