§ 886 Herausgabe bei Gewahrsam eines Dritten
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 22
Nach Gewicht
- BGH, 16.07.2004 – IXa ZB 24/04Zitiert von 4
- BGH, 14.12.2006 – I ZB 16/06Zitiert von 2
- BGH, 30.04.2020 – I ZB 61/19Grenzen der Zuständigkeit des vollbesetzten Spruchkörpers nach sofortige Beschwerde gegen Entscheidung des Einzelrichters; Räumungsvollstreckung: Rechtsnachfolgeklausel; Fortsetzung des Mietverhältnisses durch überlebenden Mieter; Besitz - Gewahrsam - unmittelbarer Besitz; fiktiver Erbenbesitz; Räumungstitel gegenüber mehreren Mitmietern; Vollstreckung in den Nachlass durch Wegschaffen von GegenständenZitiert von 18
- BGH, 17.06.2021 – I ZB 68/20Zwangsvollstreckungverfahren: Hinzuziehung eines Gerichtsvollziehers bei Schuldnerpflicht zur Zutrittsgewährung zu einer Stromabnahmestelle und Duldung deren Sperrung durch Wegnahme des Stromzählers; vom Gläubiger behauptete bevorstehende Widerstandshandlung des Schuldners; Widerstand durch Unterlassen; Erforderlichkeit von Mitgewahrsam des SchuldnersZitiert von 4
- BGH, 04.04.2012 – I ZB 19/11Räumungsvollstreckung: Behandlung von auf dem Grundstück befindlichen Tieren; Kostentragung nach gescheitertem Versuch des Verkaufs der Tiere; Verhängung eines Zwangsgeldes zur Erzwingung einer unvertretbaren Handlung neben der HerausgabevollstreckungZitiert von 2
- OLG Frankfurt am Main, 12.06.2023 – 26 W 5/23
Zuletzt entschieden
- BayObLG, 24.07.2024 – 101 Sch 10/24 e
- OLG Köln, 06.02.2024 – 15 U 314/19Zitiert von 2
- OLG Brandenburg, 14.02.2023 – 3 U 12/22Zitiert von 2
22 Entscheidungen zu § 886 ZPO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 886 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Befindet sich eine herauszugebende Sache im Gewahrsam eines Dritten, so ist dem Gläubiger auf dessen Antrag der Anspruch des Schuldners auf Herausgabe der Sache nach den Vorschriften zu überweisen, welche die Pfändung und Überweisung einer Geldforderung betreffen.