Gesetze / Zivilprozessordnung

ZPO

§ 80 Prozessvollmacht

Stand: 10.06.2019

Bund259 Entscheidungen

Die Vollmacht ist schriftlich zu den Gerichtsakten einzureichen. Sie kann nachgereicht werden; hierfür kann das Gericht eine Frist bestimmen.

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