§ 780 Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/780#abs-1 (1) Der als Erbe des Schuldners verurteilte Beklagte kann die Beschränkung seiner Haftung nur geltend machen, wenn sie ihm im Urteil vorbehalten ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/780#abs-2 (2) Der Vorbehalt ist nicht erforderlich, wenn der Fiskus als gesetzlicher Erbe verurteilt wird oder wenn das Urteil über eine Nachlassverbindlichkeit gegen einen Nachlassverwalter oder einen anderen Nachlasspfleger oder gegen einen Testamentsvollstrecker, dem die Verwaltung des Nachlasses zusteht, erlassen wird.
Wird zitiert von 131 Entscheidungen zu § 780 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 21.10.2020 – VIII ZR 261/18Zulässigkeit der Berufung: Beschwer des Klägers bei Ausspruch des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung zugunsten des BeklagtenZitiert von 10
- BGH, 19.12.2014 – V ZR 32/13Titelherausgabe- und Vollstreckungsgegenklage gegen die Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde: Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung zugunsten der beklagten gesetzlichen Erben eines italienischen Erblassers bei Erbschaftsannahme mit dem Vorbehalt einer Inventarerrichtung nach italienischem RechtZitiert von 12
- OLG Celle, 16.05.2007 – 14 U 56/06Zitiert von 3
- OLG Hamm, 02.08.2018 – 2 U 178/17
- LSG Hessen, 13.10.2017 – L 5 R 272/14Zitiert von 6
- VG Kassel, 23.10.2023 – 1 K 2148/22.KS
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 23.06.2026 – 3 U 54/25
- OLG Köln, 27.01.2026 – 5 U 21/25
- OLG Saarbrücken, 31.01.2025 – 5 W 84/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 780 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.