§ 305 Urteil unter Vorbehalt erbrechtlich beschränkter Haftung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/305#abs-1 (1) Durch die Geltendmachung der dem Erben nach den §§ 2014, 2015 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zustehenden Einreden wird eine unter dem Vorbehalt der beschränkten Haftung ergehende Verurteilung des Erben nicht ausgeschlossen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/305#abs-2 (2) Das Gleiche gilt für die Geltendmachung der Einreden, die im Falle der fortgesetzten Gütergemeinschaft dem überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner nach dem § 1489 Abs. 2 und den §§ 2014, 2015 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zustehen.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 305 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Kassel, 23.10.2023 – 1 K 2148/22.KS
- LG Karlsruhe, 23.11.2022 – 6 O 195/20
- SG Marburg, 11.07.2014 – S 15 R 271/13
- OLG Schleswig, 30.08.2013 – 1 U 11/13Zitiert von 2
- LG Wiesbaden, 13.03.2012 – 4 T 44/12
- OLG Stuttgart, 30.07.2010 – 1 Sch 3/10Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 305 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.