Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 2011 Keine Inventarfrist für den Fiskus als Erben

Stand: 10.06.2019

Bund7 Entscheidungen

Dem Fiskus als gesetzlichem Erben kann eine Inventarfrist nicht bestimmt werden. Der Fiskus ist den Nachlassgläubigern gegenüber verpflichtet, über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen.

§ 2010 § 2012