Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2011 Keine Inventarfrist für den Fiskus als Erben
Stand: 10.06.2019
Dem Fiskus als gesetzlichem Erben kann eine Inventarfrist nicht bestimmt werden. Der Fiskus ist den Nachlassgläubigern gegenüber verpflichtet, über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 2011 BGB →
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Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 21.03.2019 – 10 S 397/18Zitiert von 4
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.2017 – 2 S 1750/15Zitiert von 2
- FG Berlin-Brandenburg, 06.09.2016 – 6 K 6066/13Zitiert von 1
- VG Cottbus, 27.10.2016 – VG 6 K 667/12Zitiert von 2
- VG Köln, 04.05.2006 – 20 K 391/05Zitiert von 3
- BGH, 14.12.2018 – V ZR 309/17Erbenhaftung des Fiskus als gesetzlicher Alleinerbe einer Eigentumswohnung: Qualifizierung der nach dem Erbfall fällig werdenden Wohngeldschulden als Nachlassverbindlichkeiten oder Eigenverbindlichkeiten des ErbenZitiert von 8
Zuletzt entschieden
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