§ 781 Beschränkte Erbenhaftung in der Zwangsvollstreckung
Stand: 10.06.2019
Bei der Zwangsvollstreckung gegen den Erben des Schuldners bleibt die Beschränkung der Haftung unberücksichtigt, bis auf Grund derselben gegen die Zwangsvollstreckung von dem Erben Einwendungen erhoben werden.
Wird zitiert von 25 Entscheidungen zu § 781 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 21.10.2020 – VIII ZR 261/18Zulässigkeit der Berufung: Beschwer des Klägers bei Ausspruch des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung zugunsten des BeklagtenZitiert von 9
- LSG Hessen, 13.10.2017 – L 5 R 272/14Zitiert von 6
- FG Baden-Württemberg, 11.05.2006 – 3 K 153/05Zitiert von 1
- OLG Schleswig, 10.09.2010 – 2 W 98/10Zitiert von 1
- OLG Rostock, 25.06.2008 – 1 U 53/08
- BGH, 14.12.2018 – V ZR 309/17Erbenhaftung des Fiskus als gesetzlicher Alleinerbe einer Eigentumswohnung: Qualifizierung der nach dem Erbfall fällig werdenden Wohngeldschulden als Nachlassverbindlichkeiten oder Eigenverbindlichkeiten des ErbenZitiert von 8
Zuletzt entschieden
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2024 – 2 L 38/24.ZZitiert von 6
- VG Halle, 28.12.2023 – 2 A 240/22 HALZitiert von 1
- VG Münster, 05.06.2023 – 5 K 2939/19
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