Gesetze / Zivilprozessordnung

ZPO

§ 605a Scheckprozess

Stand: 10.06.2019

Bund3 Entscheidungen

Werden im Urkundenprozess Ansprüche aus Schecks im Sinne des Scheckgesetzes geltend gemacht (Scheckprozess), so sind die §§ 602 bis 605 entsprechend anzuwenden.

§ 605 § 606