Gesetze / Arbeitsgerichtsgesetz
ArbGG§ 79
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 49
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Nach Gewicht
- BAG, 28.07.2022 – 6 AZR 24/22Nichtigkeitsklage - Verletzung VorlagepflichtZitiert von 6
- BAG, 28.07.2022 – 6 AZR 78/22
- BAG, 28.07.2022 – 6 AZR 79/22
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2023 – 3 Sa 425/21Zitiert von 1
- BAG, 13.10.2015 – 3 AZN 915/15 (F) · Nichtigkeitsklage
- LAG Hamm, 08.03.2018 – 8 Sa 1350/17Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VG Osnabrück, 21.08.2025 – 4 A 162/23
- LAG Hessen, 20.01.2025 – 17 SLa 224/24
- OVG NRW, 12.11.2024 – 12 B 783/24Zitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 79 ArbGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Wiederaufnahme des Verfahrens gelten für Rechtsstreitigkeiten nach § 2 Abs. 1 bis 4 entsprechend. Die Nichtigkeitsklage kann jedoch nicht auf Mängel des Verfahrens bei der Berufung der ehrenamtlichen Richter oder auf Umstände, die die Berufung eines ehrenamtlichen Richters zu seinem Amt ausschließen, gestützt werden.