§ 570 Aufschiebende Wirkung; einstweilige Anordnungen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/570#abs-1 (1) Die Beschwerde hat nur dann aufschiebende Wirkung, wenn sie die Festsetzung eines Ordnungs- oder Zwangsmittels zum Gegenstand hat.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/570#abs-2 (2) Das Gericht oder der Vorsitzende, dessen Entscheidung angefochten wird, kann die Vollziehung der Entscheidung aussetzen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/570#abs-3 (3) Das Beschwerdegericht kann vor der Entscheidung eine einstweilige Anordnung erlassen; es kann insbesondere die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung aussetzen.
Wird zitiert von 240 Entscheidungen zu § 570 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 19.01.2017 – I ZB 94/16Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der erstinstanzlichen Entscheidung im Wege der einstweiligen Anordnung bei unterlassenem Vollstreckungsschutzantrag in der BerufungsinstanzZitiert von 2
- OLG Frankfurt am Main, 20.04.2023 – 20 W 82/23Zitiert von 2
- BGH, 17.08.2011 – I ZB 20/11Zwangs- oder Ordnungsmittelbeschlüsse in der Zwangsvollstreckung: Aufschiebende Wirkung der Beschwerde - Aufschiebende WirkungZitiert von 7
- OVG NRW, 18.10.2021 – 18 B 1628/21Zitiert von 8
- BGH, 27.07.2006 – IX ZB 204/04Insolvenzeröffnungsverfahren: Erfordernis des Vorliegens des Eröffnungsgrundes im Zeitpunkt der Eröffnungsentscheidung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- BGH, 01.12.2005 – IX ZB 208/05Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- VGH Bayern, 21.08.2026 – 9 CS 26.791Erfolglose Beschwerde eines Fernwasserzweckverbands gegen eine Abgrabungsgenehmigung für Sandabbau Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 18.08.2026 – V ZB 63/26Zwangsversteigerung: Keine Aussetzung der Vollziehung des Zuschlagsbeschlusses bei fehlender Erfolgsaussicht der Rechtsbeschwerde Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 14.08.2026 – 5 E 60/24Vereinsrechtliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; Rechtmäßigkeit bei Anfangsverdacht der Hintermanneigenschaft Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 570 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.