Gesetze / Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
ZVG§ 96
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 101
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Nach Gewicht
- BGH, 05.03.2020 – V ZB 20/19Zwangsversteigerung: Wiederaufnahme des Verfahrens gegen einen rechtskräftigen ZuschlagsbeschlussZitiert von 7
- BGH, 10.12.2020 – V ZB 128/19Teilungsversteigerungsverfahren: Zustellung des Zuschlagsbeschlusses an den trotz Prozessfähigkeit des Verfahrensbeteiligten bestellten Prozesspflegers; Nichtigkeitsbeschwerde wegen Nichtvorliegens der Voraussetzungen für die Bestellung des ProzesspflegersZitiert von 6
- BGH, 05.07.2007 – V ZB 48/06Zitiert von 8
- BGH, 05.11.2004 – IXa ZB 76/04Zitiert von 15
- LG Potsdam, 11.03.2014 – 1 T 103/13Zitiert von 4
- OLG Köln, 19.08.1996 – 2 W 165/96
Zuletzt entschieden
- BGH, 11.06.2026 – V ZB 81/25Zuschlagsbeschwerde: Offenkundigkeit der Vertretungsmacht eines Bieters im Falle einer Eintragung im elektronischen HandelsregisterZitiert von 1
- BGH, 23.04.2026 – V ZB 47/25Beteiligtenstellung des Zessionars eines Rückgewähranspruchs im ZwangsversteigerungsverfahrenZitiert von 1
- BGH, 11.12.2025 – V ZB 3/25Voraussetzungen der einstweiligen Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens wegen drohender GesundheitsgefahrZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 96 ZVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Auf die Beschwerde gegen die Entscheidung über den Zuschlag finden die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Beschwerde nur insoweit Anwendung, als nicht in den §§ 97 bis 104 ein anderes vorgeschrieben ist.