Gesetze / Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
ZVG§ 96
Stand: 10.06.2019
Auf die Beschwerde gegen die Entscheidung über den Zuschlag finden die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Beschwerde nur insoweit Anwendung, als nicht in den §§ 97 bis 104 ein anderes vorgeschrieben ist.
Wird zitiert von 102 Entscheidungen zu § 96 ZVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 05.03.2020 – V ZB 20/19Zwangsversteigerung: Wiederaufnahme des Verfahrens gegen einen rechtskräftigen ZuschlagsbeschlussZitiert von 7
- BGH, 10.12.2020 – V ZB 128/19Teilungsversteigerungsverfahren: Zustellung des Zuschlagsbeschlusses an den trotz Prozessfähigkeit des Verfahrensbeteiligten bestellten Prozesspflegers; Nichtigkeitsbeschwerde wegen Nichtvorliegens der Voraussetzungen für die Bestellung des ProzesspflegersZitiert von 6
- BGH, 05.07.2007 – V ZB 48/06Zitiert von 9
- BGH, 05.11.2004 – IXa ZB 76/04Zwangsversteigerung: Statthaftigkeit der Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Zuschlagsbeschluss bei Prozessunfähigkeit des Schuldners Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- LG Potsdam, 11.03.2014 – 1 T 103/13Zitiert von 4
- OLG Köln, 19.08.1996 – 2 W 165/96
Zuletzt entschieden
- LG Freiburg, 02.07.2026 – 4 T 16/26Zwangsversteigerung: Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Anfechtung von Willenserklärungen gemäß den §§ 119 ff. BGB auf das Gebot Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 11.06.2026 – V ZB 81/25Zuschlagsbeschwerde: Offenkundigkeit der Vertretungsmacht eines Bieters im Falle einer Eintragung im elektronischen HandelsregisterZitiert von 2
- BGH, 23.04.2026 – V ZB 47/25Beteiligtenstellung des Zessionars eines Rückgewähranspruchs im ZwangsversteigerungsverfahrenZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 96 ZVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.