§ 560 Nicht revisible Gesetze
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 579
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Nach Gewicht
- BVerwG, 03.06.2014 – 4 CN 6/12Zum Bau- und Planungsverbot in festgesetzten Überschwemmungsgebieten (§ 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WHG); Berücksichtigung von Belangen des Hochwasserschutzes; Bindung des Revisionsgerichts an den von der Vorinstanz festgestellten Inhalt und Geltungsbereich irrevisiblen RechtsZitiert von 33
- BGH, 04.07.2013 – V ZB 197/12Freiwillige Gerichtsbarkeit: Begründung von Revision oder Rechtsbeschwerde mit einer Verletzung ausländischen RechtsZitiert von 33
- BVerwG, 15.10.2025 – 8 C 8.24, 8 C 8.24 (8 C 16.21)
- BVerwG, 15.10.2025 – 8 C 7.24, 8 C 7.24 (8 C 14.21)Schlussentscheidung nach Vorabentscheidung des EuGH; statistische Berichtspflicht berufsständischer Altersvorsorgeeinrichtungen
- BVerwG, 18.04.2024 – 3 CN 8/222G-Zugangsbeschränkung im Einzelhandel anlässlich der Corona-PandemieZitiert von 17
- BVerwG, 15.02.2024 – 3 CN 18/22Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-PandemieZitiert von 6
Zuletzt entschieden
- BFH, 11.06.2026 – IV R 36/23(Auslegung des in § 4i Satz 1 EStG normierten Abzugsverbots - Niederländische Gruppenbesteuerung vom Tatbestand dieser Norm erfasst)
- BAG, 19.03.2026 – 2 AZR 53/25Kündigung - Rechtswahl - Klauselkontrolle
- BSG, 12.03.2026 – B 8 SO 7/25 RZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 560 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Entscheidung des Berufungsgerichts über das Bestehen und den Inhalt von Gesetzen, auf deren Verletzung die Revision nach § 545 nicht gestützt werden kann, ist für die auf die Revision ergehende Entscheidung maßgebend.