§ 560 Nicht revisible Gesetze
Stand: 10.06.2019
Die Entscheidung des Berufungsgerichts über das Bestehen und den Inhalt von Gesetzen, auf deren Verletzung die Revision nach § 545 nicht gestützt werden kann, ist für die auf die Revision ergehende Entscheidung maßgebend.
Wird zitiert von 806 Entscheidungen zu § 560 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 03.06.2014 – 4 CN 6.12Zitiert von 35
- BVerwG, 03.06.2014 – 4 CN 6/12Zum Bau- und Planungsverbot in festgesetzten Überschwemmungsgebieten (§ 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WHG); Berücksichtigung von Belangen des Hochwasserschutzes; Bindung des Revisionsgerichts an den von der Vorinstanz festgestellten Inhalt und Geltungsbereich irrevisiblen Rechts
- BGH, 04.07.2013 – V ZB 197/12Freiwillige Gerichtsbarkeit: Begründung von Revision oder Rechtsbeschwerde mit einer Verletzung ausländischen RechtsZitiert von 33
- BVerwG, 15.10.2025 – 8 C 8.24, 8 C 8.24 (8 C 16.21)
- BVerwG, 15.10.2025 – 8 C 7.24, 8 C 7.24 (8 C 14.21)Schlussentscheidung nach Vorabentscheidung des EuGH; statistische Berichtspflicht berufsständischer Altersvorsorgeeinrichtungen
- BVerwG, 18.04.2024 – 3 CN 8/222G-Zugangsbeschränkung im Einzelhandel anlässlich der Corona-PandemieZitiert von 18
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 05.08.2026 – 4 VR 1.26, 4 VR 1.26 (4 CN 1.26)Einstweiliger Rechtsschutz nach § 47 Abs. 6 VwGO: Ablehnung des Antrags auf vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 25.06.2026 – 6 CN 1.25Objektives Kontrollinteresse einer Hochschule als Behörde für einen Normenkontrollantrag
- BFH, 11.06.2026 – IV R 36/23(Auslegung des in § 4i Satz 1 EStG normierten Abzugsverbots - Niederländische Gruppenbesteuerung vom Tatbestand dieser Norm erfasst)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 560 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.