Gesetze / Zivilprozessordnung

ZPO

§ 561 Revisionszurückweisung

Stand: 10.06.2019

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Ergibt die Begründung des Berufungsurteils zwar eine Rechtsverletzung, stellt die Entscheidung selbst aber aus anderen Gründen sich als richtig dar, so ist die Revision zurückzuweisen.

§ 560 § 562