§ 557 Umfang der Revisionsprüfung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 446
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerfG, 21.11.2018 – 1 BvR 436/17Stattgebender Kammerbeschluss: Besorgnis der Befangenheit kann bereits durch bestimmte richterliche Vorbereitungshandlungen begründet werden - Ablehnung eines Befangenheitsantrags in erster Instanz eines sozialgerichtlichen Verfahrens als tauglicher Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde - Unzumutbarkeit der Verweisung des Rechtsuchenden auf den Rechtsweg bei berechtigter Ungewissheit über Zulässigkeit von Rechtsbehelfen bzgl erstinstanzlicher Richterablehnung im sozialgerichtlichen Verfahren - GegenstandswertfestsetzungZitiert von 26
- BGH, 18.06.2025 – VIII ZR 291/23Wohnraummiete: Vorenthaltung der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses; fehlender Rückerlangungswille des Vermieters; bereicherungsrechtlicher Nutzungsersatzanspruch des Vermieters; Bemessung des Werts der herauszugebenden Nutzungen
- BGH, 27.05.2020 – VIII ZR 129/19Inzidentprüfung einer unanfechtbaren Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit durch das Revisionsgericht; Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters für Ansprüche aus Mietpreisbremse; Umfang und Überschreitung der Inkassodienstleistungsbefugnis; Ausschluss einer Abtretung bei Interesse des Schuldners an Beibehaltung einer bestimmten GläubigerpositionZitiert von 28
- BGH, 27.05.2020 – VIII ZR 121/19Inzidentprüfung einer unanfechtbaren Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit durch das Revisionsgericht; Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters für Ansprüche aus Mietpreisbremse; Umfang und Überschreitung der Inkassodienstleistungsbefugnis; Ausschluss einer Abtretung bei Interesse des Schuldners an Beibehaltung einer bestimmten GläubigerpositionZitiert von 28
- BGH, 27.05.2020 – VIII ZR 128/19Inzidentprüfung einer unanfechtbaren Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit durch das Revisionsgericht; Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters für Ansprüche aus Mietpreisbremse; Umfang und Überschreitung der Inkassodienstleistungsbefugnis; Ausschluss einer Abtretung bei Interesse des Schuldners an Beibehaltung einer bestimmten GläubigerpositionZitiert von 25
- BGH, 08.04.2020 – VIII ZR 130/19Inzidentprüfung einer unanfechtbaren Entscheidung über das Ablehnungsgesuch durch das Revisionsgericht; Aktivlegitimation eines Inkassounternehmens für Forderungen aus Mietvertrag; Grenzen der Abtretung von höchstpersönlichen oder unselbständigen akzessorischen Ansprüchen; hinreichende Bestimmtheit einer Abtretungserklärung - MietpreisbremseZitiert von 60
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 30.06.2026 – 6 B 426/26
- BVerwG, 15.06.2026 – 4 B 7.25
- BGH, 06.05.2026 – VIII ZR 257/23(Beweislastumkehr gemäß § 477 BGB beim Verbrauchsgüterkauf; Unerheblichkeit einer Pflichtverletzung bei Lieferung eines mangelhaften Motorrollers)Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 557 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/557#abs-1 (1) Der Prüfung des Revisionsgerichts unterliegen nur die von den Parteien gestellten Anträge.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/557#abs-2 (2) Der Beurteilung des Revisionsgerichts unterliegen auch diejenigen Entscheidungen, die dem Endurteil vorausgegangen sind, sofern sie nicht nach den Vorschriften dieses Gesetzes unanfechtbar sind.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/557#abs-3 (3) Das Revisionsgericht ist an die geltend gemachten Revisionsgründe nicht gebunden. Auf Verfahrensmängel, die nicht von Amts wegen zu berücksichtigen sind, darf das angefochtene Urteil nur geprüft werden, wenn die Mängel nach den §§ 551 und 554 Abs. 3 gerügt worden sind.