§ 437 Echtheit inländischer öffentlicher Urkunden
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/437#abs-1 (1) Urkunden, die nach Form und Inhalt als von einer öffentlichen Behörde oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person errichtet sich darstellen, haben die Vermutung der Echtheit für sich.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/437#abs-2 (2) Das Gericht kann, wenn es die Echtheit für zweifelhaft hält, auch von Amts wegen die Behörde oder die Person, von der die Urkunde errichtet sein soll, zu einer Erklärung über die Echtheit veranlassen.
Wird zitiert von 61 Entscheidungen zu § 437 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 05.10.2016 – IV ZB 37/15Aufgebot der Nachlassgläubiger: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verspäteter ForderungsanmeldungZitiert von 3
- BVerwG, 15.05.2008 – 8 B 17.08Zitiert von 15
- VG Köln, 09.09.2026 – 27 L 1840/26.AEinstweiliger Rechtsschutz im Asylverfahren; Beweiswert einer gescannten Postzustellungsurkunde ohne Bestätigung nach § 371b ZPO Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Schleswig, 04.07.2024 – 10 A 161/24Voraussetzungen der Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet bei Vernichtung von Reisedokumenten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- LG Düsseldorf, 14.02.2023 – 25 T 311/22Zitiert von 1
- AG Düsseldorf, 16.12.2022 – 666 M 1788/22Zitiert von 6
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 17.03.2026 – 6 U 80/22
- VG Minden, 08.01.2026 – 2 K 1757/21.A
- VG München, 25.07.2025 – M 31 K 25.31796 , M 31 K 25.31834Erfolglose Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und des subsidiären Schutzes für kolumbianische Staatsangehörige Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 437 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.