Gesetze / Zivilprozessordnung

ZPO

§ 556 Verlust des Rügerechts

Stand: 10.06.2019

Bund86 Entscheidungen

Die Verletzung einer das Verfahren der Berufungsinstanz betreffenden Vorschrift kann in der Revisionsinstanz nicht mehr gerügt werden, wenn die Partei das Rügerecht bereits in der Berufungsinstanz nach der Vorschrift des § 295 verloren hat.

§ 555 § 557