§ 542 Statthaftigkeit der Revision
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/542#abs-1 (1) Die Revision findet gegen die in der Berufungsinstanz erlassenen Endurteile nach Maßgabe der folgenden Vorschriften statt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/542#abs-2 (2) Gegen Urteile, durch die über die Anordnung, Abänderung oder Aufhebung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung entschieden worden ist, findet die Revision nicht statt. Dasselbe gilt für Urteile über die vorzeitige Besitzeinweisung im Enteignungsverfahren oder im Umlegungsverfahren.
Wird zitiert von 1.334 Entscheidungen zu § 542 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 27.02.2003 – I ZB 22/02Einstweiliger Rechtsschutz: Unstatthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren auf Erlass eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 46
- BAG, 27.04.2021 – 9 AZB 93/20Einstweiliges Verfügungsverfahren - Anspruch auf Fortsetzung abgebrochenes StellenbesetzungsverfahrenZitiert von 5
- BAG, 04.12.2002 – 5 AZR 556/01Arbeitnehmerstatus: Berufung auf Arbeitnehmereigenschaft trotz Vertrages über freie Mitarbeit regelmäßig nicht rechtsmissbräuchlich Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 40
- OLG Köln, 18.08.1993 – 27 U 202/92
- BGH, 01.06.2017 – I ZR 152/13Wettbewerbsverstoß: Pflicht zur Durchführung eines neuen Konformitätsbewertungsverfahrens bei Parallelimport eines Medizinprodukts mit CE-Kennzeichnung; Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage; Antrag auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung im Hauptsacheverfahren im Wege der Widerklage - Teststreifen zur Blutzuckerkontrolle IIZitiert von 9
- BGH, 09.02.2005 – VIII ZR 132/03
Zuletzt entschieden
- OLG München, 10.08.2026 – 7 W 1058/26 eGmbH-Recht: Wirkung eines in beschlussunfähiger Gesellschafterversammlung gefassten und vom Versammlungsleiter festgestellten Abberufungsbeschlusses Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Brandenburg, 02.07.2026 – 1 W 15/26Einstweiliger Rechtsschutz: Fehlen der Dringlichkeit nach Löschung der Äußerung und Erklärung der Nichtwiederholung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Brandenburg, 16.06.2026 – 6 U 54/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 542 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.