§ 543 Zulassungsrevision
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/543#abs-1 (1) Die Revision findet nur statt, wenn sie
1.
das Berufungsgericht in dem Urteil oder
2.
das Revisionsgericht auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung
zugelassen hat.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/543#abs-2 (2) Die Revision ist zuzulassen, wenn
1.
die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
2.
die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert.
Das Revisionsgericht ist an die Zulassung durch das Berufungsgericht gebunden.
Wird zitiert von 28.101 Entscheidungen zu § 543 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerfG, 08.01.2004 – 1 BvR 864/03Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Revisionszulassungsvorschrift des § 543 Abs. 2 ZPO und die Kurzbegründung eines Nichtzulassungsbeschlusses Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 34
- BGH, 27.03.2003 – V ZR 291/02Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung sowie Voraussetzungen der Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 403
- BVerfG, 29.09.2010 – 1 BvR 2649/06Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Justizgewährungsanspruch (Art 2 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip) gebietet bei hinreichenden Erfolgsaussichten Revisionszulassung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren, auch wenn grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO) nach Ablauf der Begründungsfrist wegfällt - Ggf Pflicht zur Dokumentation der Prüfung der Erfolgsaussichten der Revision in Entscheidungsgründen - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 EuroZitiert von 74
- BGH, 01.10.2002 – XI ZR 71/02Revisionszulassung: Voraussetzungen der Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und Anforderungen an deren Darlegung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 167
- LG Düsseldorf, 24.10.2008 – 22 S 172/08
- BVerfG, 14.11.2012 – 1 BvR 2953/08, 1 BvR 2956/08, 1 BvR 2957/08, 1 BvR 3488/08, 1 BvR 3489/08, 1 BvR 1421/09, 1 BvR 1422/09, 1 BvR 1423/09, 1 BvR 1425/09, 1 BvR 2042/09Stattgebender Kammerbeschluss: ParallelentscheidungZitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.