§ 539 Versäumnisverfahren
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/539#abs-1 (1) Erscheint der Berufungskläger im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht, so ist seine Berufung auf Antrag durch Versäumnisurteil zurückzuweisen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/539#abs-2 (2) Erscheint der Berufungsbeklagte nicht und beantragt der Berufungskläger gegen ihn das Versäumnisurteil, so ist das zulässige tatsächliche Vorbringen des Berufungsklägers als zugestanden anzunehmen. Soweit es den Berufungsantrag rechtfertigt, ist nach dem Antrag zu erkennen; soweit dies nicht der Fall ist, ist die Berufung zurückzuweisen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/539#abs-3 (3) Im Übrigen gelten die Vorschriften über das Versäumnisverfahren im ersten Rechtszug sinngemäß.
Wird zitiert von 320 Entscheidungen zu § 539 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 06.11.2000 – II ZR 67/99Zivilprozessrecht: Voraussetzungen der Zurückverweisung der Sache an das Erstgericht; Anforderungen an die Darlegung einer Darlehensgewährung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 25
- BGH, 06.02.2002 – VIII ZR 106/01Zitiert von 10
- LG Krefeld, 28.07.2017 – 1 S 20/17
- BGH, 30.05.2001 – XII ZR 273/98Zitiert von 5
- BGH, 22.05.2001 – VI ZR 74/00Zitiert von 8
- OLG Karlsruhe, 22.03.2022 – 17 U 811/19Abgasskandal: Schadensersatzanspruch des Erwerbers gegen den Kraftfahrzeughersteller wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Zuletzt entschieden
- LAG Köln, 25.06.2026 – 6 SLa 116/26
- OLG Brandenburg, 12.11.2025 – 4 U 48/25
- OLG Bamberg, 03.06.2025 – 6 U 85/20Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 539 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.