§ 343 Entscheidung nach Einspruch
Stand: 10.06.2019
Insoweit die Entscheidung, die auf Grund der neuen Verhandlung zu erlassen ist, mit der in dem Versäumnisurteil enthaltenen Entscheidung übereinstimmt, ist auszusprechen, dass diese Entscheidung aufrechtzuerhalten sei. Insoweit diese Voraussetzung nicht zutrifft, wird das Versäumnisurteil in dem neuen Urteil aufgehoben.
Wird zitiert von 375 Entscheidungen zu § 343 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 06.08.2014 – 14 B 528/14Zitiert von 4
- BGH, 09.01.2025 – I ZB 40/24Vorlage des Bundesgerichtshofs beim Bundesarbeitsgericht wegen abweichender Rechtsauffassung: Ausschluss eines Richters im Falle der Mitwirkung am in der Vorinstanz ergangenen ersten Versäumnisurteil bei Aufrechterhaltung des angefochtenen Urteils ohne Mitwirkung des Richters
- LG Heidelberg, 05.02.2015 – 2 O 75/14
- BGH, 26.03.2026 – IX ZR 52/24(Zulässigkeit der Verwerfung eines Einspruchs gegen einen Vollstreckungsbescheid durch ein zweites Versäumnisurteil)
- BGH, 21.12.2005 – X ZR 17/03Zivilprozessrecht: Wegfall des Feststellungsinteresses für eine negative Feststellungsklage bei Erlass eines Grundurteils im parallelen Leistungsklageverfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- BGH, 13.12.2004 – II ZR 249/03Zitiert von 7
Zuletzt entschieden
- LG Berlin, 22.09.2026 – 27 O 332/26 eVPresserecht: Unzulässigkeit einer Berichterstattung wegen bewusster Unvollständigkeit bei Verschweigen der Nichteröffnung des Hauptverfahrens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LG Stuttgart, 21.07.2026 – 7 O 281/24Vertretungsrecht: Nichtigkeit von Rechtsgeschäften wegen Sittenwidrigkeit bei kollusivem Zusammenwirken von Vertreter und Vertragspartner Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LAG Köln, 25.06.2026 – 6 SLa 116/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 343 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.