Gesetze / Zivilprozessordnung

ZPO

§ 513 Berufungsgründe

Stand: 10.06.2019

Bund4.636 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/513#abs-1 (1) Die Berufung kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Rechtsverletzung (§ 546) beruht oder nach § 529 zugrunde zu legende Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/513#abs-2 (2) Die Berufung kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszuges seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat.

§ 512 § 514