§ 513 Berufungsgründe
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/513#abs-1 (1) Die Berufung kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Rechtsverletzung (§ 546) beruht oder nach § 529 zugrunde zu legende Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/513#abs-2 (2) Die Berufung kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszuges seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat.
Wird zitiert von 5.010 Entscheidungen zu § 513 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 14.07.2004 – VIII ZR 164/03Zivilprozessrecht: Unbeschränkte Überprüfung der erstinstanzlichen Auslegung einer Individualvereinbarung durch das Berufungsgericht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 51
- OLG Naumburg, 19.01.2015 – 12 W 95/14Zitiert von 1
- Rheinschifffahrtsobergericht Karlsruhe, 16.09.2024 – 22 U 1/23 RhSch
- Rheinschifffahrtsobergericht Karlsruhe, 02.09.2024 – 22 U 2/23 RhSch
- OLG Düsseldorf, 10.02.2022 – 15 U 16/21Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 16.12.2021 – 20 U 83/21Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 17.07.2026 – 7 U 174/24Erbrecht: Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts einer demenzerkrankten Erblasserin und Voraussetzungen der subsidiären Zuständigkeit nach Art. 10 EuErbVO Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Brandenburg, 07.07.2026 – 6 U 15/25Online-Glücksspiel: Geltendmachung von Spielverlusten nach Abtretung an einen Prozessfinanzierer Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Nürnberg, 06.07.2026 – 8 U 92/26 VerBasisrentenversicherung: Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers nach Widerruf bei nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 513 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.