Gesetze / Zivilprozessordnung

ZPO

§ 40 Unwirksame und unzulässige Gerichtsstandsvereinbarung

Stand: 10.06.2019

Bund82 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/40#abs-1 (1) Die Vereinbarung hat keine rechtliche Wirkung, wenn sie nicht auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis und die aus ihm entspringenden Rechtsstreitigkeiten sich bezieht.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/40#abs-2 (2) Eine Vereinbarung ist unzulässig, wenn

1.
der Rechtsstreit nichtvermögensrechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind, oder
2.
für die Klage ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.

In diesen Fällen wird die Zuständigkeit eines Gerichts auch nicht durch rügeloses Verhandeln zur Hauptsache begründet.

§ 39 § 41