Gesetze / Zivilprozessordnung

ZPO

§ 39 Zuständigkeit infolge rügeloser Verhandlung

Stand: 10.06.2019

Bund496 Entscheidungen

Die Zuständigkeit eines Gerichts des ersten Rechtszuges wird ferner dadurch begründet, dass der Beklagte, ohne die Unzuständigkeit geltend zu machen, zur Hauptsache mündlich verhandelt. Dies gilt nicht, wenn die Belehrung nach § 504 unterblieben ist.

§ 38 § 40