§ 296 Zurückweisung verspäteten Vorbringens
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1.374
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Nach Gewicht
- BAG, 11.06.2020 – 2 AZR 400/19 · Zurückweisung von VorbringenZitiert von 9
- LG München II, 20.12.2018 – 7 O 10495/17Zitiert von 1
- LG München II, 20.12.2018 – 7 O 10496/17Zitiert von 1
- OLG Hamm, 20.09.2013 – 12 U 103/12
- BGH, 02.09.2013 – VII ZR 242/12Berufungsverfahren: Zulässigkeit der Ersetzung einer fehlerhaften Begründung des erstinstanzlichen Gerichts für eine Zurückweisung von Angriffsmitteln durch eine andere BegründungZitiert von 12
- BVerfG, 05.05.1987 – 1 BvR 903/85Anwendung von Präklusionsvorschriften im Zivilprozeß und Gebot des rechtlichen GehörsZitiert von 22
Zuletzt entschieden
- BGH, 30.07.2026 – III ZR 37/25Rechtliches Gehör: Verletzung durch unterlassene mündliche Erläuterung des Sachverständigengutachtens trotz Parteiantrags KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Hamm, 21.04.2026 – 26 U 57/25
- OLG Köln, 10.04.2026 – 19 U 36/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 296 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/296#abs-1 (1) Angriffs- und Verteidigungsmittel, die erst nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist (§ 273 Abs. 2 Nr. 1 und, soweit die Fristsetzung gegenüber einer Partei ergeht, 5, § 275 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, 4, § 276 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3, § 277) vorgebracht werden, sind nur zuzulassen, wenn nach der freien Überzeugung des Gerichts ihre Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögern würde oder wenn die Partei die Verspätung genügend entschuldigt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/296#abs-2 (2) Angriffs- und Verteidigungsmittel, die entgegen § 282 Abs. 1 nicht rechtzeitig vorgebracht oder entgegen § 282 Abs. 2 nicht rechtzeitig mitgeteilt werden, können zurückgewiesen werden, wenn ihre Zulassung nach der freien Überzeugung des Gerichts die Erledigung des Rechtsstreits verzögern würde und die Verspätung auf grober Nachlässigkeit beruht.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/296#abs-3 (3) Verspätete Rügen, die die Zulässigkeit der Klage betreffen und auf die der Beklagte verzichten kann, sind nur zuzulassen, wenn der Beklagte die Verspätung genügend entschuldigt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/296#abs-4 (4) In den Fällen der Absätze 1 und 3 ist der Entschuldigungsgrund auf Verlangen des Gerichts glaubhaft zu machen.