§ 277 Klageerwiderung; Replik
Stand: 20.07.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/277#abs-1 (1) In der Klageerwiderung hat der Beklagte seine Verteidigungsmittel vorzubringen, soweit es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht. Die Klageerwiderung soll ferner eine Äußerung dazu enthalten,
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/277#abs-2 (2) Der Beklagte ist darüber, dass die Klageerwiderung durch den zu bestellenden Rechtsanwalt bei Gericht einzureichen ist, und über die Folgen einer Fristversäumung zu belehren.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/277#abs-3 (3) Die Frist zur schriftlichen Klageerwiderung nach § 275 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 beträgt mindestens zwei Wochen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/277#abs-4 (4) Für die schriftliche Stellungnahme auf die Klageerwiderung gelten Absatz 1 Satz 1 und Absätze 2 und 3 entsprechend.
Wird zitiert von 96 Entscheidungen zu § 277 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 05.05.1987 – 1 BvR 903/85Anwendung von Präklusionsvorschriften im Zivilprozeß und Gebot des rechtlichen GehörsZitiert von 27
- BFH, 06.11.2024 – X K 1/24Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer: Regelmäßig Vorrang der Geldentschädigung vor der Wiedergutmachung in anderer WeiseZitiert von 5
- BGH, 03.07.2024 – IV ZR 67/22Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in privater Krankenversicherung; Verletzung rechtlichen GehörsZitiert von 16
- BGH, 20.03.2024 – IV ZR 68/22Folge der ungleichen Verteilung von Limitierungsmaßnahmen für individuelle PrämienanpassungZitiert von 53
- BGH, 22.01.2015 – I ZR 127/13Berufung im Rückgriffsprozess eines Transportversicherers gegen ein Speditionsunternehmen wegen Transportgutverlusts: Klageerweiterung bei Hilfsantrag auf Abtretung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Unterfrachtführer; Verjährung des AbtretungsanspruchsZitiert von 40
- BGH, 16.05.2017 – X ZR 120/15Patentverletzungsverfahren: Gerichtliche Belehrungspflicht über Anschlussberufung bei Fristsetzung zur Berufungserwiderung; kumulative Geltendmachung von Ansprüchen auf Rückruf und auf endgültige Entfernung aus den Vertriebswegen; Anspruch auf Rückruf patentverletzender Erzeugnisse gegen den Verletzer mit Auslandssitz; Voraussetzungen der Inanspruchnahme des im Ausland ansässigen Lieferanten; Ermöglichung oder Förderung einer fremden Patentverletzung; Rechnungslegungspflicht des Lieferanten - AbdichtsystemZitiert von 16
Zuletzt entschieden
- BGH, 01.09.2026 – VIII ZR 16/26Mietrecht: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Härtefallprüfung nach § 574 BGB durch unterlassene Einholung eines Sachverständigengutachtens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LG Frankfurt am Main, 19.02.2026 – 2-06 O 463/25
- OLG Stuttgart, 19.08.2025 – 10 U 130/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 277 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.