§ 276 Schriftliches Vorverfahren
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 191
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Nach Gewicht
- BGH, 30.05.2006 – VI ZB 64/05Schriftliches Vorverfahren: Sofortiges Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO innerhalb der Klageerwiderungsfrist bei fehlendem Sachantrag in der Verteidigungsanzeige KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 38
- LG Mannheim, 09.06.2009 – 2 O 200/08
- OLG Karlsruhe, 02.12.2003 – 11 W 75/03
- BGH, 03.07.2012 – VI ZR 120/11Arzthaftungsprozess: Verstoß gegen das verfassungsmäßige Verbot einer "Überbeschleunigung" bei Zurückweisung verspäteten Verteidigungsvorbringens nach Versäumung der dreimal verlängerten Frist zur Klageerwiderung und bei Vorlage einer Begründungsschrift nach Einspruch gegen ein Versäumnisurteil erst im EinspruchsterminZitiert von 9
- BFH, 06.11.2024 – X K 1/24Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer: Regelmäßig Vorrang der Geldentschädigung vor der Wiedergutmachung in anderer WeiseZitiert von 5
- OLG Düsseldorf, 22.09.2011 – I-8 U 29/11
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 03.06.2026 – 2 U 93/24
- BGH, 12.05.2026 – KZR 6/24Sammelklage-Inkasso bei kartellrechtlichen Schadensersatzansprüchen; Grenzen der Anspruchsbündelung - Sammelklage-Inkasso
- LG Frankfurt am Main, 19.02.2026 – 2-06 O 463/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 276 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/276#abs-1 (1) Bestimmt der Vorsitzende keinen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung, so fordert er den Beklagten mit der Zustellung der Klage auf, wenn er sich gegen die Klage verteidigen wolle, dies binnen einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung der Klageschrift dem Gericht schriftlich anzuzeigen; der Kläger ist von der Aufforderung zu unterrichten. Zugleich ist dem Beklagten eine Frist von mindestens zwei weiteren Wochen zur schriftlichen Klageerwiderung zu setzen. Ist die Zustellung der Klage im Ausland vorzunehmen, so beträgt die Frist nach Satz 1 einen Monat. Der Vorsitzende kann in diesem Fall auch eine längere Frist bestimmen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/276#abs-2 (2) Mit der Aufforderung ist der Beklagte über die Folgen einer Versäumung der ihm nach Absatz 1 Satz 1 gesetzten Frist sowie darüber zu belehren, dass er die Erklärung, der Klage entgegentreten zu wollen, nur durch den zu bestellenden Rechtsanwalt abgeben kann. Die Belehrung über die Möglichkeit des Erlasses eines Versäumnisurteils nach § 331 Abs. 3 hat die Rechtsfolgen aus den §§ 91 und 708 Nr. 2 zu umfassen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/276#abs-3 (3) Der Vorsitzende kann dem Kläger eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme auf die Klageerwiderung setzen.