§ 275 Früher erster Termin
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 52
Nach Gewicht
- BVerfG, 05.05.1987 – 1 BvR 903/85Anwendung von Präklusionsvorschriften im Zivilprozeß und Gebot des rechtlichen GehörsZitiert von 22
- OLG Köln, 28.05.1999 – 19 U 153/98
- KG, 28.02.2023 – 27 U 128/21
- LG Mannheim, 05.03.2010 – 7 O 142/09
- BVerfG, 30.10.1962 – 2 BvM 1/60Eine Regel des Völkerrechts, nach der die inländische Gerichtsbarkeit für Klagen gegen einen ausländischen Staat in bezug auf sein Gesandtschaftsgrundstück jedenfalls ausgeschlossen ist, ist nicht Bestandteil des Bundesrechts. - Für Klagen gegen einen ausländischen Staat auf Bewilligung der Berichtigung des Grundbuches hinsichtlich des Eigentums an seinem Gesandtschaftsgrundstück ist die deutsche Gerichtsbarkeit nicht durch eine allgemeine Regel des Völkerrechts (GG Art. 25) ausgeschlossen. - Zulässigkeit von Vorlagen nach Art. 100 Abs. 2 GGZitiert von 4
- BGH, 12.05.2026 – KZR 6/24Sammelklage-Inkasso bei kartellrechtlichen Schadensersatzansprüchen; Grenzen der Anspruchsbündelung - Sammelklage-Inkasso
Zuletzt entschieden
- LG Frankfurt am Main, 19.02.2026 – 2-06 O 463/25
- LG Frankfurt am Main, 14.01.2026 – 2-12 O 246/25
- OLG Schleswig, 30.06.2025 – 16 W 68/24
52 Entscheidungen zu § 275 ZPO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 275 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/275#abs-1 (1) Zur Vorbereitung des frühen ersten Termins zur mündlichen Verhandlung kann der Vorsitzende oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Prozessgerichts dem Beklagten eine Frist zur schriftlichen Klageerwiderung setzen. Andernfalls ist der Beklagte aufzufordern, etwa vorzubringende Verteidigungsmittel unverzüglich durch den zu bestellenden Rechtsanwalt in einem Schriftsatz dem Gericht mitzuteilen; § 277 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/275#abs-2 (2) Wird das Verfahren in dem frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung nicht abgeschlossen, so trifft das Gericht alle Anordnungen, die zur Vorbereitung des Haupttermins noch erforderlich sind.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/275#abs-3 (3) Das Gericht setzt in dem Termin eine Frist zur schriftlichen Klageerwiderung, wenn der Beklagte noch nicht oder nicht ausreichend auf die Klage erwidert hat und ihm noch keine Frist nach Absatz 1 Satz 1 gesetzt war.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/275#abs-4 (4) Das Gericht kann dem Kläger in dem Termin oder nach Eingang der Klageerwiderung eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme auf die Klageerwiderung setzen. Außerhalb der mündlichen Verhandlung kann der Vorsitzende die Frist setzen.