§ 268 Unanfechtbarkeit der Entscheidung
Stand: 10.06.2019
Eine Anfechtung der Entscheidung, dass eine Änderung der Klage nicht vorliege oder dass die Änderung zuzulassen sei, findet nicht statt.
Wird zitiert von 183 Entscheidungen zu § 268 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 17.04.2020 – 2 S 1463/19Zitiert von 9
- OLG Düsseldorf, 12.04.2018 – 2 U 32/17
- OLG Brandenburg, 10.06.2010 – 12 U 198/09
- BGH, 01.09.2020 – X ZR 97/19Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung: Erforderlichkeit der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur vorgerichtlichen Geltendmachung des AnspruchsZitiert von 12
- BGH, 18.10.2017 – I ZB 105/16Markenlöschungsverfahren: Zulässigkeit der Erweiterung des Löschungsantrags auf andere Schutzhindernisse; Vorliegen einer durch die Art der Ware selbst bedingte Form; für den Verbraucher wesentliche Gebrauchseigenschaften - Quadratische Tafelschokoladenverpackung
- BGH, 18.10.2017 – I ZB 106/16Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BAG, 13.05.2026 – 7 AZR 16/25Vergütung freigestelltes Betriebsratsmitglied
- BAG, 23.04.2026 – 6 AZR 216/25Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Kirche
- BAG, 22.04.2026 – 10 AZR 143/25Tarifvertrag - Inflationsausgleichsprämie - LeistungszweckZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 268 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.