§ 189 Heilung von Zustellungsmängeln
Stand: 10.06.2019
Lässt sich die formgerechte Zustellung eines Dokuments nicht nachweisen oder ist das Dokument unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen, so gilt es in dem Zeitpunkt als zugestellt, in dem das Dokument der Person, an die die Zustellung dem Gesetz gemäß gerichtet war oder gerichtet werden konnte, tatsächlich zugegangen ist.
Wird zitiert von 775 Entscheidungen zu § 189 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 29.03.2017 – VIII ZR 11/16Heilung eines Zustellungsmangels im Zivilprozess: Bedeutung des Zustellungswillens des Gerichts; Zustellung an die sich aus dem Gesetz ergebende Person; Auslegungsbedürftigkeit der Klageschrift hinsichtlich des ZustellungsempfängersZitiert von 44
- BFH, 06.05.2014 – GrS 2/13(Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Dokuments bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften - Begriff der "Entscheidung" i.S. von § 11 Abs. 3 FGO umfasst auch Beschlüsse)
- BFH, 07.02.2013 – VIII R 2/09(Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Schriftstücks bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften - Fallgruppenbezogene Auslegung von § 189 ZPO - Vorlage an den Großen Senat)Zitiert von 5
- OLG Hamburg, 22.12.2017 – 3 W 38/17Zitiert von 1
- BVerwG, 06.08.2026 – 5 C 6.24Formgerechter Nachweis der elektronischen Zustellung einer elektronischen Entscheidung an Körperschaft des öffentlichen Rechts nur durch elektronisches Empfangsbekenntnis möglich
- OLG Frankfurt am Main, 30.12.2013 – 21 U 23/11Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BGH, 18.09.2026 – AnwZ (Brfg) 22/26Anwaltsgerichtliches Verfahren: Unbegründetheit der Anhörungsrüge mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- ArbG Düsseldorf, 23.07.2026 – 9 Ca 599/26Schwerbehinderung - Bewerbungsverfahren - Unterlassene Meldung der Stelle an die Agentur für Arbeit - Vermutung der Benachteiligung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Schwerin, 15.07.2026 – 1 A 4136/25 SNFiktion der Klagerücknahme bei fehlendem Empfangsbekenntnis nach elektronischer Übermittlung der Betreibensaufforderung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 189 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.