§ 190 Einheitliche Zustellungsformulare
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu § 190 ZPO →
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Nach Gewicht
- LG Münster, 28.02.1989 – 5 T 107/89Zitiert von 1
- OLG Stuttgart, 29.11.2005 – 8 W 310/05Zitiert von 2
- BVerfG, 20.02.2002 – 2 BvR 2017/01Zitiert von 28
- BGH, 19.07.2007 – I ZR 136/05Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Form der Entscheidung über den Antrag bei Versäumung der Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- BGH, 06.05.2004 – IX ZB 43/03EuGVÜ-Anerkennungsverfahren: Zulässigkeit der Rüge eines vorsätzlich falschen Prozeßvortrags durch den im Erststaat säumigen Beklagten KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 22
- BAG, 23.08.2012 – 8 AZR 394/11Verjährung - Hemmung durch Klageerhebung - Zustellung "demnächst" im AuslandZitiert von 48
Zuletzt entschieden
- LG Dortmund, 09.08.2018 – 21 O 67/15Zitiert von 2
- OVG NRW, 10.04.2018 – 18 E 240/18Zitiert von 2
- OLG Hamm, 04.01.2006 – 2 Ss OWi 873/05
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 190 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Zustellung Formulare einzuführen.