Gesetze / Zivilprozessordnung

ZPO

§ 166 Zustellung

Stand: 10.06.2019

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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/166#abs-1 (1) Zustellung ist die Bekanntgabe eines Dokuments an eine Person in der in diesem Titel bestimmten Form.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/166#abs-2 (2) Dokumente, deren Zustellung vorgeschrieben oder vom Gericht angeordnet ist, sind von Amts wegen zuzustellen, soweit nicht anderes bestimmt ist.

§ 165 § 167