§ 169 Bescheinigung des Zeitpunktes der Zustellung; Beglaubigung
Stand: 10.01.2020
Wird zitiert von 129
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Nach Gewicht
- BGH, 11.02.2022 – V ZR 15/21Heilung des Zustellungsmangels bei Zustellung lediglich einer einfachen Abschrift des UrteilsZitiert von 11
- LG Münster, 28.02.1989 – 5 T 107/89Zitiert von 1
- LG Frankfurt am Main, 01.10.2025 – 2-06 O 286/25, Signaturdatei
- LAG Baden-Württemberg, 21.06.2016 – 15 Sa 82/15Zitiert von 1
- LSG NRW, 21.11.2023 – L 14 BA 123/23 B ERZitiert von 1
- OLG Karlsruhe, 11.12.2014 – 9 U 87/13Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LAG Hamm, 30.04.2026 – 9 Ta 40/26
- OLG Frankfurt am Main, 15.01.2026 – 5 UF 146/25
- BGH, 20.08.2025 – VII ZB 16/24Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungs- und Berufungsbegründfrist bei Schriftsatzübermittlung per beA: Personenverschiedenheit des versendenden Rechtsanwalts und des ausstellenden Rechtsanwalts derselben Kanzlei; Verletzung von Prüfungs- und Fürsorgepflichten des GerichtsZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 169 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/169#abs-1 (1) Die Geschäftsstelle bescheinigt auf Antrag den Zeitpunkt der Zustellung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/169#abs-2 (2) Die Beglaubigung der zuzustellenden Schriftstücke wird von der Geschäftsstelle vorgenommen. Dies gilt auch, soweit von einem Anwalt eingereichte Schriftstücke nicht bereits von diesem beglaubigt wurden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/169#abs-3 (3) Eine in Papierform zuzustellende Abschrift kann auch durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt werden. Anstelle der handschriftlichen Unterzeichnung ist die Abschrift mit dem Gerichtssiegel zu versehen. Dasselbe gilt, wenn eine Abschrift per Telekopie zugestellt wird.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/169#abs-4 (4) Ein Schriftstück oder ein elektronisches Dokument kann in beglaubigter elektronischer Abschrift zugestellt werden. Die Beglaubigung erfolgt mit einer qualifizierten elektronischen Signatur des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/169#abs-5 (5) Ein elektronisches Dokument kann ohne Beglaubigung elektronisch zugestellt werden, wenn es