Gesetze / Zivilprozessordnung

ZPO

§ 140 Beanstandung von Prozessleitung oder Fragen

Stand: 10.06.2019

Bund32 Entscheidungen

Wird eine auf die Sachleitung bezügliche Anordnung des Vorsitzenden oder eine von dem Vorsitzenden oder einem Gerichtsmitglied gestellte Frage von einer bei der Verhandlung beteiligten Person als unzulässig beanstandet, so entscheidet das Gericht.

§ 139 § 141