§ 140 Beanstandung von Prozessleitung oder Fragen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 32
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Nach Gewicht
- BVerwG, 20.05.2025 – 6 B 23.24Beobachtung der Alternative für Deutschland (AfD) durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Bekanntgabe der Einstufung als VerdachtsfallZitiert von 15
- BVerwG, 20.05.2025 – 6 B 22.24Beobachtung der Jugendorganisation "Junge Alternative" der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Bekanntgabe der Einstufung als Verdachtsfall; Volksbegriff der AfD und ihrer ParteiorganisationenZitiert von 5
- BVerwG, 20.05.2025 – 6 B 21.24Beobachtung der Sammlungsbewegung "Der Flügel" der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Bekanntgabe der Einstufung als Verdachtsfall sowie erwiesen extremistische Bestrebung; Ablehnung eines Richters wegen der Art der Prozessleitung; Besorgnis der Befangenheit wegen vorprozessualen Verhaltens in den sozialen MedienZitiert von 15
- AG Offenbach am Main, 24.07.2017 – 370 C 87/16
- OLG Düsseldorf, 25.04.2018 – I - 2 W 8/18
- OLG Celle, 02.02.2012 – 4 W 17/12Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LG München II, 17.05.2023 – 7 O 5812/22Zitiert von 3
- OLG Hamburg, 17.03.2023 – 1 U 78/22
- OLG Nürnberg, 24.03.2022 – 13 U 2275/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 140 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Wird eine auf die Sachleitung bezügliche Anordnung des Vorsitzenden oder eine von dem Vorsitzenden oder einem Gerichtsmitglied gestellte Frage von einer bei der Verhandlung beteiligten Person als unzulässig beanstandet, so entscheidet das Gericht.